Ablauf der Vermittlung

Sie kontaktieren mich telefonisch unter 0152 24006666 oder nutzen das Kontaktformular und schicken mir eine Nachricht.
Nach einer genauen Bedarfsanalyse bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden ein Angebot erstellt und nach Wunsch per Post, per Fax oder per Mail zugeschickt.

Nachdem Sie sich für meinen Vermittlungsservice entschieden haben, erhalten Sie in Form eines Kurzprofils eine passende Betreuungskraft von mir vorgeschlagen. Sie entscheiden sich für diese Kraft oder erhalten weitere Personalvorschläge.

Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Auswahl des geeigneten Personals.

Nach der Auswahl der Betreuungskraft, die Ihnen am meisten zusagt, kümmert sich die polnische Agentur um die Organisation der Anreise der Betreuungskraft.

Es dauert in der Regel 10 bis 14 Tage, bis die gewünschte Betreuerin bei Ihnen eintrifft. Natürlich werden wir, soweit als möglich, auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen. In besonders dringenden Fällen sind wir bemüht eine polnische Betreuungskraft innerhalb von 4 bis 8 Tagen zu organisieren, können dies aber nicht garantieren.

Beratungstermine nur nach telefonischer Vereinbarung!

Ihr Vorteil

Sie schließen keinen direkten Arbeitsvertrag mit der Betreuungskraft, sondern einen Dienstleistungsvertrag mit dem polnischen Unternehmen ab. Bei diesem Modell wird der Pflegebedürftige nicht zum Arbeitgeber, sondern zum Dienstleistungsnehmer.

Somit wird ihm jeglicher Behördengang oder die Arbeit mit steuerrechtlichen Anliegen und Versicherungsgesellschaften erspart.

Rechtsgrundlage

Entsendung

Das Unternehmen „Seniorenbetreuung Godek“ ist auf die Vermittlung der Betreuungskräfte sowie Haushaltshilfen aus Polen spezialisiert. Selbstverständlich sprechen wir fließend deutsch und polnisch, was uns erlaubt sowohl auf Ihre Wünsche, als auch die Belange der polnischen Betreuungskräfte gezielt einzugehen.

Wir arbeiten ausschließlich mit, in Polen ansässigen, Kooperationspartnern zusammen, die im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit, und seit dem 1. Mai 2004 geltender Arbeitnehmerfreizügigkeit das bereits bei ihnen angestellte Personal nach Deutschland entsenden.

Die Betreuungskraft ist also in ihrem Heimatland bei einem polnischen Unternehmen (unser Kooperationspartner) angestellt. Sämtliche Lohnnebenkosten wie Lohnsteuer und Krankenversicherung werden von dem osteuropäischen Unternehmen (Arbeitgeber) entrichtet.